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Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Dienstleistungsverträge mit:

  W & P Business Service GmbH
  Thomas Wendt
  Große-Leege-Str. 97/98
  D-13055 Berlin

im folgendem Anbieter genannt.

Von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende Geschäftsbedingungen / Einkaufsbedingungen des Kunden werden grundsätzlich nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender Geschäftsbedingungen des Kunden diesen nicht ausdrücklich widersprochen hat.

§1 Vertragsgegenstand
Der Anbieter übernimmt für den Kunden die Beantragung von SSL Zertifikaten und Trustlogos inkl. aller erforderlichen Nebenleistungen bei einer Zertifizierungsstelle. Des weiteren können vom Kunden verschiedene Dienstleistungen in dem thematischen Zusammenhang beauftragt werden. Der genaue Leistungsumfang ist abhängig vom beauftragten Produkt.

In den Leistungen ist ein kostenloser technischer Support per E-Mail enthalten, der ausschließlich auf die von dem Anbieter angebotenen Dienstleistung beschränkt ist. Nimmt der Kunde technische Supportleistungen in Anspruch, die sich nicht direkt auf die angebotene Dienstleistung beziehen (wie z.B. Scriptprogrammierung u.ä.), so werden diese gesondert nach Aufwand berechnet. Der Anbieter leistet keinen direkten Support für Kunden des Kunden, sofern keine anderweitigen Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden.

Soweit der Anbieter unentgeltliche Dienstleistungen erbringt, können diese jederzeit mit Vorankündigung eingestellt oder kostenpflichtig weiterhin angeboten werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, darf der Anbieter die ihm obliegenden Leistungen auch von fachkundigen Mitarbeitern oder Dritten erbringen lassen.

§2 Vertragsbeginn, Vertragslaufzeit
Der Vertrag zwischen den Vertragspartnern tritt mit der Bestellung der Dienstleistung und der anschließenden Bestätigung der Bestellung per Fax, Briefpost oder E-Mail in Kraft. Es steht dem Provider frei auch andere Vertragsabschlüsse (z.B. Telefon / E-Mail) zu akzeptieren.

Es obliegt alleine dem Kunden für die technischen Vorraussetzungen sowie die Bereitstellung der erforderlichen Dokumente zu sorgen.

Es steht dem Kunden jederzeit frei sich vor Vertragsabschluß über die technischen und organisatorischen Vorraussetzungen der angebotenen Produkte zu informieren.

§3 Rechnungsstellung
Anfallende Entgelte für SSL Zertifikate und Trustlogos werden dem Kunden für den kompletten Gültigkeitszeitraum im voraus berechnet. Rechnungen des Anbieters sind 10 Tage nach Rechnungsstellung zur Zahlung per Banküberweisung auf ein deutsches, österreichisches oder Schweizer Bankkonto fällig.

Optional kann der Kunde dem Anbieter eine Erlaubnis zur Abbuchung im Lastschriftverfahren von einem deutschen Bankkonto erteilen. Anfallende Kosten, die durch eine nicht eingelöste oder zu Unrecht zurückgebuchte Lastschrift entstehen, sind vollumfänglich laut aktueller Preisliste des Anbieters vom Kunden zu tragen.

Bei Zahlungen aus dem Ausland sind evtl. entstehende Bankkosten vom Kunden zu tragen.

Es steht dem Anbieter frei, die Auftragsannahme von Vorkassezahlungen oder Stellung von geeigneten Sicherheiten abhängig zu machen.

Der Versand der Rechnungen erfolgt per E-Mail an die vom Kunden bei der Bestellung angegebenen E-Mail Adresse.
Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden kann auch eine zusätzliche Übermittlung per Fax oder Briefpost erfolgen.

§4 Zahlungsverzug, Mahnung
Der Anbieter ist berechtigt bei Zahlungsverzug Verzugszinsen von 5% über dem Diskontsatz zu verlangen, und laufende Leistungen, bzw. noch zu erbringende Leistungen (vorübergehend) auszusetzen.
Des weiteren ist der Anbieter berechtigt bei Zahlungsverzug von über 4 Wochen ein bereits ausgestelltes SSL Zertifikat von der Zertifizierungsstelle zurück ziehen zu lassen. Es wird ausdrücklich darauf hin gewiesen das die Gründe einer Zertifikatssperrung in der CRL (Zertifikatssperrliste) gespeichert werden und für jeden einsehbar sind.

Des weiteren ist der Anbieter bei Zahlungsverzug nach einmaliger Mahnung und Fristsetzung berechtigt ein zugelassenes Inkassounternehmen mit der Beitreibung der Forderung zu beauftragen. Die Kosten der Beauftragung sind vollumfänglich als Verzugsschaden vom Kunden zu tragen.

Hinweis: Wenn Sie nicht in der Lage sind eine Rechnung fristgemäß zu begleichen, kontaktieren Sie möglichst frühzeitig die Buchhaltung um eine Lösung zu finden. Eine einfache Nichtzahlung muß für Sie zum Nachteil ausgelegt werden!

§5 Preise und Preiserhöhungen
Es gelten jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen und auf der Webseite des Anbieters angegebenen Preise.
Bei zeitlich befristeten Sonderaktionen (Sonderangebote) des Anbieters, gelten die Sonderpreise nur wenn die Bestellung innerhalb des Aktionszeitraumes eintrifft und bis spätestens 7 Kalendertagen nach Ende des Aktionszeitraums alle erforderlichen Dokumente und die technische Zertifikatsanfrage (CSR) beim Anbieter vorliegen, so das die Bestellung ausgeführt werden kann.

Für Zertifikatsverlängerungen gelten die zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Preise sofern keine anderweitigen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden.

§6 Vertragskündigung
Der Kunde hat jederzeit das Recht, mit einer Frist von 14 Tagen zum Abrechnungsmonatsende zu kündigen. Die Kündigung muß schriftlich erfolgen.
Der Anbieter hat das Recht, den Vertrag jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen zum Vertragsmonatsende zu kündigen. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit der fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund kann dann vorliegen, wenn Entgelte nicht beglichen worden sind.

Für den Kündigungszeitpunkt maßgeblich ist das Eingangsdatum der Kündigung beim Empfänger.

Soweit der Kunde Vorauszahlungen für eine monatlich zu berechnende Inanspruchnahme von Dienstleistungen an den Anbieter geleistet hat, werden diese zeitanteilig nach Monaten der Nichtnutzung zurückerstattet. Kosten für SSL Zertifikate und Trustlogos können nicht erstattet werden.

Verträge über SSL Zertifizierungen verlängern sich nicht automatisch zum Ende der Laufzeit. Wünscht der Kunde eine Fortführung / Neuausstellung eines SSL Zertifikates muß er den Anbieter explizit damit beauftragen sofern nicht im Vorfeld eine andere Regelung getroffen wurde.

§7 Datenspeicherung, Datenschutz
Der Anbieter erfaßt, verarbeitet und speichert Kundendaten zum Zwecke der Abrechnung und Auftragsabwicklung für die Dauer des Vertragsverhältnis, bzw. für die Dauer der gesetzlichen Vorgaben.
Der Anbieter weist ausdrücklich darauf hin, das die Kundendaten, oder Teile davon bei Beauftragung einer SSL Zertifizierung an die ausstellende Zertifizierungsstelle zur Bearbeitung weitergegeben werden (müssen). Der Kunde hat die Möglichkeit eine Kopie der übermittelten Daten anzufordern.

Der Anbieter arbeitet mit Wirtschaftsauskunfteien und Kreditversicherungsgesellschaften zusammen. Der Anbieter benennt dem Kunden auf Anfrage die Anschriften dieser Unternehmen, die dem Kunden auch Auskunft über die Daten erteilen, die über ihn gespeichert sind.

Diesen Unternehmen können Daten über Beantragung, Aufnahme und Beendigung des Vertrages übermittelt werden. Bei Ihnen können ebenfalls Auskünfte über den Kunden eingeholt werden.

Der Anbieter kann den Unternehmen Daten aufgrund nicht vertragsgemäßer Abwicklung melden. Die Unternehmen speichern diese Daten, um den ihnen angeschlossenen Gesellschaften Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von Kunden oder zur Anschrift des Kunden zum Zwecke der Schuldnerermittlung geben zu können.

Eine Weitergabe von Daten zum Zwecke der Werbung und/oder Marktforschung erfolgt ausdrücklich nicht.

Bei Verträgen, die Arbeiten an / auf Kundenservern zum Inhalt haben, wird der Anbieter über alle erlangten Informationen Stillschweigen waren und die Informationen nur zur Durchführung des Auftrages verwenden.
Wünscht der Kunde in dem Zusammenhang die Abgabe einer gesonderten Verschwiegenheitserklärung, kann er diese zusammen mit der Bestellung zur Gegenzeichnung an den Anbieter senden.

§8 Softwareinstallationen, Softwarewartung
Der Kunde bestätigt mit Auftragserteilung das er Inhaber oder Nutzungsberechtigter des Servers / der EDV Einrichtung ist, bzw. berechtigt ist den Auftrag zu erteilen.

Des weiteren bestätigt der Kunde ausdrücklich das die eingesetzten Anlagen nicht zur Aufrechterhaltung der Gesundheit oder des menschlichen Lebens eingesetzt werden oder zu einem späteren Zeitpunkt eingesetzt werden sollen. Dazu zählen unter anderen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) Beatmungseinheiten, Infusoren, Defibrillatoren und Inkubatoren.

Arbeiten an medizinisch- technischen Systemen werden vom Anbieter nicht angeboten und ausdrücklich abgelehnt.

Der Kunde hat dem Anbieter die nötigen Zugangsdaten und evtl. zu beachtenden Besonderheiten zu seinen Systemen bereit zu stellen, so das die beauftragten Arbeiten ausgeführt werden können. Erfolgt die Übermittlung in elektronisch unsicherer Form (z.B. E-Mail) trägt der Kunde das alleinige Risiko. Auf die Möglichkeit der Fax / Post Übermittlung wird ausdrücklich hingewiesen.

Der Kunde ist für eine Datensicherung selber verantwortlich und sichert zu, das diese in geeigneter Form vorliegt, bzw. er die Möglichkeit eines vollständigen Datenverlustes billigend in Kauf nimmt.

§9 Haftung, Höhere Gewalt
Der Anbieter legt äußerst hohen Wert auf die Qualität erbrachten Dienstleistungen. Der Anbieter haftet gegenüber dem Kunden nicht für leicht fahrlässig verursachten Schäden. Die Haftung des Anbieters ist bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz auf den Auftragswert beschränkt. Ausgenommen hiervon sind Personenschäden.

Fälle höherer Gewalt (z.B. Störungen im Internet, Ausfall von Telekommunikationseinrichtungen), die einen oder beide Vertragspartner ganz oder teilweise an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen hindern, entbinden beide Vertragspartner bis zum Wegfall des Ereignisses von der Erfüllung dieses Vertrages.
Der Vertragspartner, bei dem die höhere Gewalt aufgetreten ist, hat den Partner hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

§10 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die Vertragspartner verpflichten sich in einem derartigen Fall, eine wirksame Bestimmung an die Stelle der unwirksamen Bestimmung zu setzen, die den Sinn und Zweck der zu ersetzenden Bestimmung und dem Vertrag insgesamt entspricht.

§11 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtlichen Sondervermögen ist, oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt hat oder seinen Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, vereinbaren die Vertragspartner bei allen Streitigkeiten, die sich nicht einvernehmlich regeln lassen, als Gerichtsstand den Firmensitz des Anbieters. Der Anbieter kann auch im Gerichtsstand des Kunden Klage erheben. Dies gilt auch für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts.

© W & P Business Service GmbH, Thomas Wendt, Große-Leege-Str. 97/98, D- 13055 Berlin - 01.01.2009

 

 
   
     
   
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